Glossar

Fachanwalt

Wir sind Fachanwälte für Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. 

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung zum Führen eines Fachanwalttitels wird von der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem theoretischen Kurs sowie der Nachweis der praktischen Erfahrung durch die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen des jeweilgen Rechtsgebiets. Im Verkersrecht müssen dazu mindestens 160 Fälle bearbeitet worden sein. Darüber hinaus sind Fachanwälte verpflichtet, jährlich 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren. So wird gewährleistet, daß die Kenntnisse des Fachanwaltes jährlich aktualisiert und spezialisiert werden. 

Rechstanwältin Jutta Zimmer-Kappes (Fachanwältin für Arbeits. und Verwaltungsrecht) und Rechtsanwalt Andreas Kappes (Fachanwalt für Verkehrsrecht) stehen ihnen daher mit besonderer Kompetenz bei Fragen in diesen Rechtsgebieten zur Seite.