Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt umfassend die Rechte und Pflichten der an dem Arbeitsverhältnis Beteiligten. Wir begleiten unsere Mandanten in allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere beim Abschluß von Arbeitsverträgen und deren Gestaltung, Kündigungen und Aufhebungsverträgen, Zeugnissen, Begründung und Beendigung von Verträgen mit freien Mitarbeitern (Handelsvertretern) und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Gestaltung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen.

Egal, ob Sie Auszubildender, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, bei uns finden Sie in Frau Rechtsanwältin Zimmer-Kappes eine kompetente Ansprechpartnerin im Sinne einer Einzelfallbetreuung oder eines Dauerberatungsvertrages rund um das Arbeitsrechts, angefangen von seiner Begründung durch den Arbeitsvertrag bis hin zu dessen Beendigung.

Hierzu gehören auch die öffentlichen Beschäftigungsmodelle, so sie nicht zum Beamtenrecht zu zählen sind (hierzu mehr bei Verwaltungsrecht).